Zollrecht, Außenwirtschaftsrecht und Handelsrecht

Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht bilden europa- und öffentlich-rechtlich den Rahmen für professionellen und sicheren Handel. Im Zollrecht gehören neben dem klassischen Zollstrafrecht die Zoll- und Einspruchsverfahren sowie die Prozessführung (auch vor den Europäischen Gerichten) nebst Klassifizierungsfragen der Kombinierten Nomenklatur zum Kernbereich anwaltlicher Tätigkeit. Die Beratung steht im Außenwirtschaftsrecht im Mittelpunkt bzw. die Verteidigung, wenn Verstöße zur Last gelegt werden.

 

Ansonsten gehören Vertragsgestaltungen und -prüfungen im Internationalen Handels- und Vertragsrecht neben der Prozessführung und Zwangsvollstreckung im Inland, der Führung von Schiedsgerichtsverfahren und der Unterstützung der Prozessführung und Zwangsvollstreckung im Ausland zum Schwerpunkt der handelsrechtlichen Tätigkeit. Dazu gehört eine jahrelange Tätigkeit im Bereich des internationalen Transportrechts durch die Vertretung in- und ausländischer Speditionen und Transportunternehmen, vornehmlich im Bereich des Straßengüterverkehrs (CMR).